Neuer Fachberater ist seit dem 09.03.2026 Gartenfreund Harald Stürzer.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Garten haben, wenden Sie sich direkt an ihn.
Bodenabdeckungen - Folien
Leider ist festzustellen, dass in vielen Gärten Folien, Kunstrasen und dergleichen zur Bodenabdeckung verlegt werden, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Parzellen.
Gemäß Auskunft durch den Stadtverband ist das nicht erlaubt.
Der Vorstand bittet deshalb zeitnah um Entfernung dieser Bodenabdeckungen.
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Information zum Heckenschnitt
Es ist richtig, dass grundsätzlich zwischen März und September u. a. der Schnitt von Hecken verboten ist, aber …..
Gemäß § 39, Abs. 5 BNatSchG ist ganzjährig (!) der schonende Form- und Pflegeschnitt einer Hecke zur Beseitigung des Zuwachses und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erlaubt. Hierbei ist darauf zu achten, ob ein Vogelnest in der Hecke ist.
Nicht erlaubt ist der Rückschnitt auf Stock oder das Entfernen der Hecke.
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Der Vorstand bittet um entsprechende Pflege der Hecken und Einhaltung der Heckenhöhe von höchstens 1,40 m.
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Weiterhin sind die Hecken und anteiligen Wege vor der Parzelle von Unkraut und sonstigem Aufwuchs freizuhalten.
Der LBK stellt eine umfangreiche Sammlung unterschiedlicher Informations- und Merkblätter zur Verfügung.
Nützliche Tipps und Hinweise können Kleingärtner unterstützen: