Neuer Fachberater ist seit dem 09.03.2026 Gartenfreund Harald Stürzer.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Garten haben, wenden Sie sich direkt an ihn.
Anlagenbegehung
am 18. Juni 2026
Der Vorstand wird am Donnerstag, 18. Juni 2026, die vorgeschriebene Anlagenbegehung in der Zeit ab 13.00 Uhr durchführen.
Sie können uns gerne bei Problemen oder Fragen ansprechen oder sich vom Fachberater beraten lassen.
Wir weisen auf die Vorgaben der Gartenordnung und des Bundeskleingartengesetzes hin, was insbe-sondere die Nutzung und Pflege der Gärten betrifft.
Die Wege und Hecken vor den Gärten sind von Unkraut und sonstigem Aufwuchs freizuhalten!
Leider sind viele Hecken viel zu hoch. Erlaubt ist eine Höhe bis zu 1,40 m um die vorgeschriebene „Einsehbarkeit in die Parzelle zu gewährleisten“.
Bodenabdeckungen, wie Folien sowie Kunstrasen sind lt. Stadtverband nicht erlaubt und zeitnah zu entfernen.
Nach § 29 BNatSchG ist durch schonende Form- und Pflegeschnitte die Beseitigung des Zuwachses zulässig. Dies gilt auch in der Vogelbrutzeit. Es ist beim Schneiden der Hecke jedoch darauf zu achten, ob sich ein Nest in der Hecke befindet.
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Bodenabdeckungen - Folien
Leider ist festzustellen, dass in vielen Gärten Folien, Kunstrasen und dergleichen zur Bodenabdeckung verlegt werden, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Parzellen.
Gemäß Auskunft durch den Stadtverband ist das nicht erlaubt.
Der Vorstand bittet deshalb zeitnah um Entfernung dieser Bodenabdeckungen.
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Information zum Heckenschnitt
Es ist richtig, dass grundsätzlich zwischen März und September u. a. der Schnitt von Hecken verboten ist, aber …..
Gemäß § 39, Abs. 5 BNatSchG ist ganzjährig (!) der schonende Form- und Pflegeschnitt einer Hecke zur Beseitigung des Zuwachses und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erlaubt. Hierbei ist darauf zu achten, ob ein Vogelnest in der Hecke ist.
Nicht erlaubt ist der Rückschnitt auf Stock oder das Entfernen der Hecke.
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Der Vorstand bittet um entsprechende Pflege der Hecken und Einhaltung der Heckenhöhe von höchstens 1,40 m.
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Weiterhin sind die Hecken und anteiligen Wege vor der Parzelle von Unkraut und sonstigem Aufwuchs freizuhalten.
Der LBK stellt eine umfangreiche Sammlung unterschiedlicher Informations- und Merkblätter zur Verfügung.
Nützliche Tipps und Hinweise können Kleingärtner unterstützen: