Kleingartenverein Waldfrieden e.V.
Kleingartenverein Waldfrieden e.V.

Wasseröffnung am 24./25.03.2023

 

Der Vorstand und die Wasserwarte bitten zur anstehenden Wasseröffnung am 24./.25.03.2023 um Beachtung folgender Hinweise:

 

  • An beiden Tagen müssen die Gärten ab 08.00 Uhr zugänglich (offen) sein.
  • Die Wasserschächte müssen zugänglich und frei von anderen Gegenständen oder Verunreinigungen sein, damit u. a. die Schieber kontrolliert werden können.

 

Wir verweisen auf den Beschluss der Mitgliederversammlung zur Erhebung einer Vereinsstrafe, wenn die Gärten und/oder die Wasserschächte nicht zugänglich/frei sind.

 

  • Wer seine Wasseruhr durch die Wasserwarte einbauen lassen will, soll sich mind. 1 Woche vor dem o. g. Termin bei diesen melden. Der Einbau kostet 10,- Euro.
  • Eine Wasserentnahme ist ab Samstag, 25.03.2023, 14.00 Uhr möglich.
  • Die bestellten Wasseruhren werden im Rahmen der Wasseröffnung im Büro ausgegeben (oder nach Vereinbarung).

_____________________________________________

 

Verplombung der Wasseruhren am Sa., 15.04.2023

 

Bitte an diesem Tag, ab 08.00 Uhr, die Gärten und Wasserschächte zugänglich halten, damit die Verplombung durchgeführt werden kann.

 

Auch hier verweisen wir auf den o.g. Beschluss der Mitgliederversammlung.

 

 

KGV Waldfrieden, 01.03.2023

 

_____________________________________________________________________________

 

Neue Wasserwarte ab 28. Juni 2022

 

Mit der Jahreshauptversammlung und der Neuwahlen des Vorstandes hat es auch einen Wechsel im "Bereich der Wasserwarte" gegeben.

 

Ansprechpartner und Helfer sind nun:

Kurt Bauer        - Tel. 0170 510 7491 und

Harald Stürzer  - Tel. 0177 525 1900

 

Der Vorstand sagt herzlichen Dank für die Unterstützung.

Informationen unserer  Wasserwarte      

Zum besseren Verständnis zwischen Gartenpächtern und Wasserwarten sind folgende Punkte zu beachten

 

  1. Wasseröffnung bzw. Schließung jeweils am Wochenende der Zeitumstellung. Öffnen letztes Wochenende im März, schließen letztes Wochenende im Oktober. Kurzfristige Änderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben

  2. Am Freitag vor Öffnung ab 8.00 Uhr müssen die Gärten zugängig sein, wegen Überprüfung der Absperrventile. Samstag ab dem späten Nachmittag, ca 17.00 Uhr Wasseröffnung.

  3. Am Freitag vor Wasserschließung ab 8.00 Uhr Gärten offen halten, wegen Entfernung der Plomben und Überprüfung der Wasseruhren. Samstag Wasserabsperrung ab 8.00 Uhr. Falls der Garten an einem der beiden Freitage verschlossen war, wird eine Gebühr laut Beschluss erhoben. Die Wasseruhr zur Überprüfung mitbringen, gleichzeitig im vorgefertigten Formular Zählerstand Strom im Vereinsheim abgeben.

  4. Die Plomben der Wasseruhren dürfen nur in Notfällen und nur nach Rücksprache mit dem Vorstand bzw. Wasserwart entfernt werden. Der Wasserwart oder der Vorstand muss unverzüglich informiert werden, zur Überprüfung, bzw. Neuverplombung der Wasseruhr. Die Neuverplombung der Wasseruhren findet im April statt auch an diesen Tag muss der Garten geöffnet sein. Der jeweilige Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

  5. Wasseruhren Ein- und Ausbau auf Wunsch durch Wasserwarte jeweils gegen gesonderte Aufwandsentschädigung. Listen zum Eintragen liegen im Vereinsheim oder bei der Jahreshauptversammlung aus. Wasseruhren mit Patrone, Wechsel nur mit Spezialschlüssel.

  6. Wasserschachtneueinrichtung Größe:l. 70cm, br. 40cm, t. 60cm.

  7. Wasserschächte sauber halten, wegen Verschmutzung der Leitungen und Wasseruhren. Grundsätzlich gilt vor der Wasseruhr die Zuständigkeit der Gemeinschaft, ab der Wasseruhr ist der Gartenpächter verantwortlich. Veränderungen der Anlage vor der Wasseruhr nur mit Genehmigung der Vorstandschaft oder Wasserwarte. Sollten Beschädigung an der Hauptleitung festgestellt werden, die durch einen nicht fachmännischen, privaten Einbau der Wasseruhr erfolgte, wird der jeweilige Verursacher bzw. Pächter haftbar gemacht.

  8. Wasserhähne, die das ganze Jahr tropfen, erhöhen den Verbrauch bzw. die Kosten für alle Pächter. Anlage im Garten auf Wasserverlust überprüfen. Wasserleitungen nach Absperrung entleeren, Wasserhähne öffnen wegen Frostschäden. Tropfende und undichte Wasserhähne im Garten sind im Sinne des Gemeinwohls unverzüglich zu reparieren, um einen finanziellen Schaden abzuwenden.

 

 

 

 

 

Wasseruhren mit Patrone (wichtig) auf Arretierung beim Einbau achten!

 

 

 

 

Druckversion | Sitemap
© Kleingartenverein Waldfrieden