Kleingartenverein Waldfrieden e.V.
Kleingartenverein Waldfrieden e.V.

Entplombung der Wasseruhren

und Wasserschließung

 

Am Freitag, 30.10.2026, erfolgt durch die Wasserwarte (!) die Entplombung der Wasseruhren und die Wasserschließung.

 

Hierzu müssen die Gärten und die Wasseruhren / Wasserschächte ab 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr zugänglich sein.

_________________________________________________

 

Am Samstag, 31.10.2026, müssen die Wasseruhren und Zählerstände für Wasser und Strom vorgelegt werden. Das Büro ist geöffnet von 09.00 - 12.00 und 13.00 bis 15.00 Uhr.

 

Für die Meldung der Zählerstände sind die entsprechenden Vordrucke (im Büro erhältlich) zu benutzen.

 

Auch am Samstag müssen die Gärten und Wasserschächte ab 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr für mögliche Überprüfungen zugänglich sein.

 

 

 

Überprüfung der Stromzähler

 

Am Freitag, 30.10.2026, erfolgt weiterhin die Überprüfung der Stromzähler. Bitte halten Sie die Zähler zugänglich.

 

 

 

Der Vorstand verweist auf einen Beschluss der Mitgliederversammlung zur Erhebung einer Geldbuße (Strafzahlung) von je 20,- Euro, wenn die Gärten, die Wasseruhren/Wasserschächte und die Stromzähler nicht zugänglich sind.

 

 

 

KGV Waldfrieden 10.10.2026

Information zum Heckenschnitt

 

Es ist richtig, dass grundsätzlich zwischen März und September u. a. der Schnitt von Hecken verboten ist, aber …..

 

Gemäß § 39, Abs. 5 BNatSchG ist ganzjährig (!) der schonende Form- und Pflegeschnitt einer Hecke zur Beseitigung des Zuwachses und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erlaubt. Hierbei ist darauf zu achten, ob ein Vogelnest in der Hecke ist.

 

Nicht erlaubt ist der Rückschnitt auf Stock oder das Entfernen der Hecke.

___________________________________________

 

Der Vorstand bittet um entsprechende Pflege der Hecken und Einhaltung der Heckenhöhe von höchstens 1,40 m.

 

 

                       - -  -      -      -      -      - - -

 

Weiterhin sind die Hecken und anteiligen Wege vor der Parzelle von Unkraut und sonstigem Aufwuchs freizuhalten.

-------------------------------------------------------------------------

Bodenabdeckungen - Folien

 

Leider ist festzustellen, dass in vielen Gärten Folien, Kunstrasen und dergleichen zur Bodenabdeckung verlegt werden, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Parzellen.

Gemäß Auskunft durch den Stadtverband ist das nicht erlaubt.

Der Vorstand bittet deshalb zeitnah um Entfernung dieser Bodenabdeckungen.

-------------------------------------------------------------------------

Heckenschnitt

Pflege- und Formschnitt ganzjährig! Weiteres siehe unter "Fachberatung"

_________________________________________________________

Bekanntgabe eines Beschlusses des Verbandsausschusses zum Thema "Pools"

Ergänzung der Gartenordnung gemäß Beschluss des Verbands- ausschusses am 04.April 2022

 

"§ 21 Schuppen, Gewächshäuser und andere bauliche Anlagen

 

wird wie folgt ergänzt:

 

Die in Satz 1 genannten Pools dürfen die genannte Größe von 5 m² und eine Wassertiefe von 50 cm nicht überschreiten, außerdem ist die Verwendung von Chemikalien (wie z. B. Clor) untersagt.

 

Diese Gartenordnung wurde in der Sitzung des Verbandsausschusses vom 22.11.2005 beschlossen, geändert mit Beschluss in der Sitzung des Verbandsausschusses am 08. November 2001, Oktober 2020 und 04.April 2022."

(Veröffentlicht im KGV Waldfrieden am 16.01.2023)

_________________________________________________________

 

Druckversion | Sitemap
© Kleingartenverein Waldfrieden