Kleingartenverein Waldfrieden e.V.
Kleingartenverein Waldfrieden e.V.

Anlagenbegehung

am 18. Juni 2026

 

Der Vorstand wird am Donnerstag, 18. Juni 2026, die vorgeschriebene Anlagenbegehung in der Zeit ab 13.00 Uhr durchführen.

Sie können uns gerne bei Problemen oder Fragen ansprechen oder sich vom Fachberater beraten lassen.

Wir weisen auf die Vorgaben der  Gartenordnung und des Bundeskleingartengesetzes hin, was insbe-sondere die Nutzung und Pflege der Gärten betrifft.

Die Wege und Hecken vor den Gärten sind von Unkraut und sonstigem Aufwuchs freizuhalten!

Leider sind viele Hecken viel zu hoch. Erlaubt ist eine Höhe bis zu 1,40 m um die vorgeschriebene „Einsehbarkeit in die Parzelle zu gewährleisten“.

Bodenabdeckungen, wie Folien sowie Kunstrasen sind lt. Stadtverband nicht erlaubt und zeitnah zu entfernen.

Nach § 29 BNatSchG ist  durch schonende Form- und Pflegeschnitte die Beseitigung des Zuwachses zulässig. Dies gilt auch in der Vogelbrutzeit. Es ist beim Schneiden der Hecke jedoch darauf zu achten, ob sich ein Nest in der Hecke befindet.

--------------------------------------------------------------------------

Information zum Heckenschnitt

 

Es ist richtig, dass grundsätzlich zwischen März und September u. a. der Schnitt von Hecken verboten ist, aber …..

 

Gemäß § 39, Abs. 5 BNatSchG ist ganzjährig (!) der schonende Form- und Pflegeschnitt einer Hecke zur Beseitigung des Zuwachses und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erlaubt. Hierbei ist darauf zu achten, ob ein Vogelnest in der Hecke ist.

 

Nicht erlaubt ist der Rückschnitt auf Stock oder das Entfernen der Hecke.

___________________________________________

 

Der Vorstand bittet um entsprechende Pflege der Hecken und Einhaltung der Heckenhöhe von höchstens 1,40 m.

 

 

                       - -  -      -      -      -      - - -

 

Weiterhin sind die Hecken und anteiligen Wege vor der Parzelle von Unkraut und sonstigem Aufwuchs freizuhalten.

-------------------------------------------------------------------------

Bodenabdeckungen - Folien

 

Leider ist festzustellen, dass in vielen Gärten Folien, Kunstrasen und dergleichen zur Bodenabdeckung verlegt werden, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Parzellen.

Gemäß Auskunft durch den Stadtverband ist das nicht erlaubt.

Der Vorstand bittet deshalb zeitnah um Entfernung dieser Bodenabdeckungen.

-------------------------------------------------------------------------

Heckenschnitt

Pflege- und Formschnitt ganzjährig! Weiteres siehe unter "Fachberatung"

_________________________________________________________

Bekanntgabe eines Beschlusses des Verbandsausschusses zum Thema "Pools"

Ergänzung der Gartenordnung gemäß Beschluss des Verbands- ausschusses am 04.April 2022

 

"§ 21 Schuppen, Gewächshäuser und andere bauliche Anlagen

 

wird wie folgt ergänzt:

 

Die in Satz 1 genannten Pools dürfen die genannte Größe von 5 m² und eine Wassertiefe von 50 cm nicht überschreiten, außerdem ist die Verwendung von Chemikalien (wie z. B. Clor) untersagt.

 

Diese Gartenordnung wurde in der Sitzung des Verbandsausschusses vom 22.11.2005 beschlossen, geändert mit Beschluss in der Sitzung des Verbandsausschusses am 08. November 2001, Oktober 2020 und 04.April 2022."

(Veröffentlicht im KGV Waldfrieden am 16.01.2023)

_________________________________________________________

 

Druckversion | Sitemap
© Kleingartenverein Waldfrieden