Kleingartenverein Waldfrieden e.V.
Kleingartenverein Waldfrieden e.V.

Problem Wasserdruck

noch nicht gelöst

 

Die Verantwortlichen der Stadt Nürnberg und der beteiligten Firmen suchen weiter nach der Ursache. Aktuell findet eine Langzeitdruckprüfung statt.

 

Vom Problem sind auch die anderen Kleingartenanlagen „Ferdinand Ott“ und „Eichendorffstraße“ betroffen.

 

Der Vorstand steht laufend im Kontakt mit dem Stadtverband und der Stadt Nürnberg.

Für Beschwerden oder Schadenersatzforderungen ist nicht der Verein zuständig, sondern Ihr Verpächter!

Der Vorstand: 21.06.2026

Information zum Heckenschnitt

 

Es ist richtig, dass grundsätzlich zwischen März und September u. a. der Schnitt von Hecken verboten ist, aber …..

 

Gemäß § 39, Abs. 5 BNatSchG ist ganzjährig (!) der schonende Form- und Pflegeschnitt einer Hecke zur Beseitigung des Zuwachses und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erlaubt. Hierbei ist darauf zu achten, ob ein Vogelnest in der Hecke ist.

 

Nicht erlaubt ist der Rückschnitt auf Stock oder das Entfernen der Hecke.

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Der Vorstand bittet um entsprechende Pflege der Hecken und Einhaltung der Heckenhöhe von höchstens 1,40 m.

 

 

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Weiterhin sind die Hecken und anteiligen Wege vor der Parzelle von Unkraut und sonstigem Aufwuchs freizuhalten.

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Bodenabdeckungen - Folien

 

Leider ist festzustellen, dass in vielen Gärten Folien, Kunstrasen und dergleichen zur Bodenabdeckung verlegt werden, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Parzellen.

Gemäß Auskunft durch den Stadtverband ist das nicht erlaubt.

Der Vorstand bittet deshalb zeitnah um Entfernung dieser Bodenabdeckungen.

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Heckenschnitt

Pflege- und Formschnitt ganzjährig! Weiteres siehe unter "Fachberatung"

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Bekanntgabe eines Beschlusses des Verbandsausschusses zum Thema "Pools"

Ergänzung der Gartenordnung gemäß Beschluss des Verbands- ausschusses am 04.April 2022

 

"§ 21 Schuppen, Gewächshäuser und andere bauliche Anlagen

 

wird wie folgt ergänzt:

 

Die in Satz 1 genannten Pools dürfen die genannte Größe von 5 m² und eine Wassertiefe von 50 cm nicht überschreiten, außerdem ist die Verwendung von Chemikalien (wie z. B. Clor) untersagt.

 

Diese Gartenordnung wurde in der Sitzung des Verbandsausschusses vom 22.11.2005 beschlossen, geändert mit Beschluss in der Sitzung des Verbandsausschusses am 08. November 2001, Oktober 2020 und 04.April 2022."

(Veröffentlicht im KGV Waldfrieden am 16.01.2023)

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