Kleingartenverein Waldfrieden e.V.
Kleingartenverein Waldfrieden e.V.

Aktuell werden keine

neuen Mitglieder aufgenommen!

Stand: 26.04.2025

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 Wechsel der Stromunterzähler in den Parzellen 

 

In der Zeit vom

  •     Dienstag, 10. Juni 2025, 07.00 Uhr bis
  •     Freitag, 13. Juni 2025, 17.00 Uhr

werden unsere Stromzähler ausgetauscht.

 

Bitte halten Sie die Gärten (Gartentüren nicht versperrt) und auch die Stromzähler an jedem Tag ab 07.00 h bis 17.00h zugänglich!

Wir erinnern an den Beschluss der Mitgliederversammlung, dass eine Strafzahlung in Höhe von je 20,- Euro fällig wird, sollten die Gärten und auch die Stromzähler nicht zugänglich sein.

Sollte ein Garten und / oder der Stromzähler für die beauftrage Firma nicht zugänglich sein, muss der Pächter für die von ihm verschuldeten Probleme die Kosten, wie z. B. für eine (weitere) Sonderanfahrt zum Austausch, tragen!

Der Verein behält sich die Abschaltung des einzelnen Stromanschlusses vor, sollte der Pächter entsprechende Probleme mit dem Zählerwechsel verursachen.

 

Bitte beachten Sie, dass es im o. g. Zeitraum zu kurzfristigen Abschaltungen des Stroms kommen kann.

 

Der Vorstand / 15.05.2025

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Neuer Hauptwasserschacht

Aktuelle Mitteilung des Stadtverbandes vom Mai 2025:

 

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Erhöhung der Ersatzzahlung für

nicht geleisteten Arbeitsdienst

 

Durch den Verbandsausschuss wurde am 21.11.2024 beschlossen, dass die Ersatzzahlung für nicht geleisteten Arbeitsdienst  auf 25.- Euro je Stunde erhöht wird. 

 

Beim KGV Waldfrieden sind von allen Pächtern jährlich je 4 Stunden Arbeitsdienst zu leisten! Eine Ersatzzahlung würde somit bei nun 100,- Euro liegen.

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Heckenschnitt

Pflege- und Formschnitt ganzjährig! Weiteres siehe unter "Fachberatung"

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Bekanntgabe eines Beschlusses des Verbandsausschusses zum Thema "Pools"

Ergänzung der Gartenordnung gemäß Beschluss des Verbands- ausschusses am 04.April 2022

 

"§ 21 Schuppen, Gewächshäuser und andere bauliche Anlagen

 

wird wie folgt ergänzt:

 

Die in Satz 1 genannten Pools dürfen die genannte Größe von 5 m² und eine Wassertiefe von 50 cm nicht überschreiten, außerdem ist die Verwendung von Chemikalien (wie z. B. Clor) untersagt.

 

Diese Gartenordnung wurde in der Sitzung des Verbandsausschusses vom 22.11.2005 beschlossen, geändert mit Beschluss in der Sitzung des Verbandsausschusses am 08. November 2001, Oktober 2020 und 04.April 2022."

(Veröffentlicht im KGV Waldfrieden am 16.01.2023)

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