Kleingartenverein Waldfrieden e.V.
Kleingartenverein Waldfrieden e.V.

Erhöhung der Ersatzzahlung für

nicht geleisteten Arbeitsdienst

 

Durch den Verbandsausschuss wurde am 21.11.2024 beschlossen, dass die Ersatzzahlung für nicht geleisteten Arbeitsdienst  auf 25.- Euro je Stunde erhöht wird. 

 

Beim KGV Waldfrieden sind von allen Pächtern jährlich je 4 Stunden Arbeitsdienst zu leisten! Eine Ersatzzahlung würde somit bei nun 100,- Euro liegen.

 

 

Neuer Stromwart im Verein

 

Wir freuen uns, dass wir für den Verein wieder einen Stromwart finden konnten, der uns bei der Vereinsarbeit tatkräftig unterstützen wird.

 

Für weitere Informationen wurde die "Infoseite Stromwart" eingeführt. Dort finden sie weitere, aktuelle Informationen.

 

Neuer Hauptwasserschacht

Bei der periodischen Überprüfung unserer Hauptwasserzuleitung und des Hauptwasserschachtes wurden durch die Stadt Nürnberg Mängel festgestellt, die zu einer Erneuerung der Wasserzuführung und des Hauptschachtes führen.

Gemäß Generalpachtvertrag muss sich der Verein mit 20% der Kosten beteiligen. Diese Kosten müssen auf die Pächter umgelegt werden. Über die Höhe ist noch nichts bekannt.

Nach aktueller Lage sollen die Arbeiten nach der Wasserschließung 2025 beginnen.

 

KGV Waldfrieden/23.07.2024/aktualisiert: 31.10.2024

________________________________________________________________

Heckenschnitt

Pflege- und Formschnitt ganzjährig! Weiteres siehe unter "Fachberatung"

_________________________________________

Es können wieder neue Mitglieder aufgenommen werden. 

 

Aufnahmeanträge können im Rahmen unserer Sprechstunden - siehe Termine 2024 - gestellt werden. 

_________________________________________________________

Bekanntgabe eines Beschlusses des Verbandsausschusses zum Thema "Pools"

_________________________________________________________

Ergänzung der Gartenordnung gemäß Beschluss des Verbands- ausschusses am 04.April 2022

 

"§ 21 Schuppen, Gewächshäuser und andere bauliche Anlagen

 

wird wie folgt ergänzt:

 

Die in Satz 1 genannten Pools dürfen die genannte Größe von 5 m² und eine Wassertiefe von 50 cm nicht überschreiten, außerdem ist die Verwendung von Chemikalien (wie z. B. Clor) untersagt.

 

Diese Gartenordnung wurde in der Sitzung des Verbandsausschusses vom 22.11.2005 beschlossen, geändert mit Beschluss in der Sitzung des Verbandsausschusses am 08. November 2001, Oktober 2020 und 04.April 2022."

_________________________________________________________

(Veröffentlicht im KGV Waldfrieden am 16.01.2023)

 

 

Hinweis Gemeinschaftsdienst

Wir möchten nochmals darauf hinweise, dass gemäß Satzung, Gartenordnung und Pachtvertrag und aus versicherungsrechtlichen Gründen nur Vertretungen durch andere Vereinsmitglieder, z. B. passive Mitglieder, möglich sind.

 

Der nicht geleistete Arbeitsdienst muss gem. Satzung und Ordnung mit je 15,- Euro (gesamt 60,- Euro) berechnet werden!

         

 

 

 

   

 

    

 

 

 

 

Druckversion | Sitemap
© Kleingartenverein Waldfrieden