Kleingartenverein Waldfrieden e.V.
Kleingartenverein Waldfrieden e.V.

Wasseröffnung am 24./25.03.2023

 

Der Vorstand und die Wasserwarte bitten zur anstehenden Wasseröffnung am 24./.25.03.2023 um Beachtung folgender Hinweise:

 

  • An beiden Tagen müssen die Gärten ab 08.00 Uhr zugänglich (offen) sein.
  • Die Wasserschächte müssen zugänglich und frei von anderen Gegenständen oder Verunreinigungen sein, damit u. a. die Schieber kontrolliert werden können.

 

Wir verweisen auf den Beschluss der Mitgliederversammlung zur Erhebung einer Vereinsstrafe, wenn die Gärten und/oder die Wasserschächte nicht zugänglich/frei sind.

 

  • Wer seine Wasseruhr durch die Wasserwarte einbauen lassen will, soll sich mind. 1 Woche vor dem o. g. Termin bei diesen melden. Der Einbau kostet 10,- Euro.
  • Eine Wasserentnahme ist ab Samstag, 25.03.2023, 14.00 Uhr möglich.
  • Die bestellten Wasseruhren werden im Rahmen der Wasseröffnung im Büro ausgegeben (oder nach Vereinbarung).

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Verplombung der Wasseruhren am

Samstag, 15.04.2023

 

Bitte an diesem Tag, ab 08.00 Uhr, die Gärten und Wasserschächte zugänglich halten, damit die Verplombung durchgeführt werden kann.

 

Auch hier verweisen wir auf den o.g. Beschluss der Mitgliederversammlung.

 

 

KGV Waldfrieden, 01.03.2023

 

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Bekanntgabe eines Beschlusses des Verbandsausschusses zum Thema "Pools"

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Ergänzung der Gartenordnung gemäß Beschluss des Verbands- ausschusses am 04.April 2022

 

"§ 21 Schuppen, Gewächshäuser und andere bauliche Anlagen

 

wird wie folgt ergänzt:

 

Die in Satz 1 genannten Pools dürfen die genannte Größe von 5 m² und eine Wassertiefe von 50 cm nicht überschreiten, außerdem ist die Verwendung von Chemikalien (wie z. B. Clor) untersagt.

 

Diese Gartenordnung wurde in der Sitzung des Verbandsausschusses vom 22.11.2005 beschlossen, geändert mit Beschluss in der Sitzung des Verbandsausschusses am 08. November 2001, Oktober 2020 und 04.April 2022."

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(Veröffentlicht im KGV Waldfrieden am 16.01.2023)

 

 

Hinweis Gemeinschaftsdienst

Wir möchten nochmals darauf hinweise, dass gemäß Satzung, Gartenordnung und Pachtvertrag und aus versicherungsrechtlichen Gründen nur Vertretungen durch andere Vereinsmitglieder, z. B. passive Mitglieder, möglich sind.

 

Pächter, die nicht persönlich an der Vereinsarbeit teilnehmen können, müssen die Stunden mit je 15,- € entleisten.

         

 

 

 

   

 

    

 

 

 

 

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