Neuer Hauptwasserschacht
Bei der periodischen Überprüfung unserer Hauptwasserzuleitung und des Hauptwasserschachtes wurden durch die Stadt Nürnberg Mängel festgestellt, die zu einer Erneuerung der Wasserzuführung und des Hauptschachtes führen.
Gemäß Generalpachtvertrag muss sich der Verein mit 20% der Kosten beteiligen. Diese Kosten müssen auf die Pächter umgelegt werden. Über die Höhe ist noch nichts bekannt.
Möglicherweise beginnen die Arbeiten bereits nach der diesjährigen Wasserschließung.
KGV Waldfrieden/23.07.2024
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Heckenschnitt
Pflege- und Formschnitt ganzjährig! Weiteres siehe unter "Fachberatung"
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Es können wieder neue Mitglieder aufgenommen werden.
Aufnahmeanträge können im Rahmen unserer Sprechstunden - siehe Termine 2024 - gestellt werden.
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Bekanntgabe eines Beschlusses des Verbandsausschusses zum Thema "Pools"
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Ergänzung der Gartenordnung gemäß Beschluss des Verbands- ausschusses am 04.April 2022
"§ 21 Schuppen, Gewächshäuser und andere bauliche Anlagen
wird wie folgt ergänzt:
Die in Satz 1 genannten Pools dürfen die genannte Größe von 5 m² und eine Wassertiefe von 50 cm nicht überschreiten, außerdem ist die Verwendung von Chemikalien (wie z. B. Clor) untersagt.
Diese Gartenordnung wurde in der Sitzung des Verbandsausschusses vom 22.11.2005 beschlossen, geändert mit Beschluss in der Sitzung des Verbandsausschusses am 08. November 2001, Oktober 2020 und 04.April 2022."
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(Veröffentlicht im KGV Waldfrieden am 16.01.2023)
Wir möchten nochmals darauf hinweise, dass gemäß Satzung, Gartenordnung und Pachtvertrag und aus versicherungsrechtlichen Gründen nur Vertretungen durch andere Vereinsmitglieder, z. B. passive Mitglieder, möglich sind.
Pächter, die nicht persönlich an der Vereinsarbeit teilnehmen können, müssen die Stunden mit je 15,- € entleisten.