Liebe Interessenten,
Wir möchten Ihnen unseren Verein vorstellen und Ihnen das Leben in einem Kleingartenverein etwas näher erläutern, indem wir hier vorab einige der häufigsten Fragen beantworten:
Allgemeine Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Stadtverbandes Nürnberg der Kleingärtner e. V.
Zunächst sollten Sie sich überlegen, in welchen Kleingartenverein Sie eintreten wollen. Schauen Sie sich die Anlagen vorher an und treffen Sie Ihre Entscheidung. Der Grund liegt darin, dass Sie sich nur bei einem Verein anmelden können und nicht gleichzeitig bei mehreren Vereinen! Eine Grundvoraussetzung ist, dass Sie Ihren Wohnsitz in Nürnberg haben! Ausnahmen kann der Stadtverband genehmigen.
Wenn Sie Ihre Entscheidung getroffen haben, wenden Sie sich an Ihren Wunschverein, zu den dort veröffentlichten Sprechstunden. Dort erfahren Sie auch, ob in absehbarer Zeit Gärten frei sind und neue Mitglieder aufgenommen werden.
Viele unterschätzen die Pflichten, die auf sie zukommen. Ein Pachtvertrag bindet Sie an das Bundeskleingartengesetz und die Satzung und Ordnung des Stadtverbandes (und des Vereins). Bitte informieren Sie sich vorher gut über diese Pflichten und Vorgaben. Dies betrifft vor allem die kleingärtnerische Nutzung und Pflege der Gärten. Hier geben die Vereine gerne weiter Auskünfte.
Welche Kosten fallen an?
Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträge
Sie müssen Mitglied im Verein und auch im Stadtverband Nürnberg der Kleingärtner e. V. werden.
Aufnahmegebühren sind jeweils einmalig fällig, Mitgliedsbeiträge werden jährlich vom Verein und dem Stadtverband erhoben. Es wird unterschieden zwischen Mitgliedern ohne Unterpachtvertrag (Gartensuchende oder aus anderen Gründen Passive) und Mitgliedern mit Unterpachtvertrag.
Pacht (jährlich) 0,77 € /m²
(In der Regel sind die Parzellen zwischen 200m² und 400m² groß)
Wasser- und Stromverbrauch (jährlich)
- individuell, je nach Verbrauch am Ende der Saison
Versicherungen (jährlich)
Die (Pflicht-) Versicherungen richten sich nach dem errechneten Neuwert der Gartenlaube. Dieser wird nach Kündigung bei Gartenbewertung ermittelt. Die Versicherung (GBV) ist für Neupächter seit 2016 vertraglich verpflichtend und muss jährlich entrichtet werden. Um eine gute Absicherung zu gewährleisten, wird für alle neuen Pächter bzw. deren Gartenlaube eine Versicherung in Höhe von 61.- € abgeschlossen.
Gemeinschaftsdienst (jährlich)
In der Regel einmal pro Jahr jeweils 4 Stunden.
Wer nicht daran teilnimmt, muss die unterbliebene Arbeitsleistung mit 25,00 € pro Stunde begleichen.
weitere Kosten
- Verwaltungsgelder für Porto
- Strafgeld für nicht zugängliche Gärten und Wasserschächte und Wasseranschlüsse beiWasseröffnung bzw. Wasserschließung
Nach der Kündigung wird ein Wertermittlungsprotokoll (von Bewertern oder Sachverständigen) erstellt. Der Stadtverband teilt dem Pächter mit, welche Auflagen vor einer Übergabe zu erledigen sind. Erst nach Meldung, dass die Auflagen erfüllt sind, kann der Garten frei gegeben werden.
Die ermittelte Ablösesumme beinhaltet den Kaufpreis der Dinge, die zu dem zu pachtenden Garten gehören (beispielsweise Pflanzen, Laube etc). Der Preis orientiert sich am allgemeinen Zustand der „Dinge" / Pflanzen etc.
Privates Inventar kann gegen einen angemessenen Betrag übernommen werden.
Die derzeitigen Kosten (Stand Juli 2024) für die Wertermittlung (100,00 €) tragen zu je 50% Vor- und Nachpächter.
Wenn sich beide Parteien einig sind, teilen Sie dies der Vorstandschaft mit. Diese wird dann die erforderlichen Formulare anfertigen und einen Übergabetermin vereinbaren. Der Pachtvertrag wird durch den Stadtverband erstellt.
ACHTUNG
Die Weitergabe der Gärten darf nur über den Verein bzw. Verband erfolgen. Private Übergaben sind nicht gestattet und nicht rechtskräftig. Im Vorfeld abgeschlossene "private" Verträge oder Geldübergaben sind nicht gültig!
Jeder Pächter ist verpflichtet, sich an die Regeln der Verträge, Satzung und Gartenordnung zu halten.
Hierzu zählt beispielsweise, dass jeder Gartenpächter i.d.R. am Gemeinschaftsdienst (jeweils vier Stunden) teilnehmen und den Weg sowie die Hecke vor seiner Gartenparzelle pflegen muss. Auch die Teilnahme an der Jahreshauptversammlung ist erwünscht. Zu beachten ist auch, dass es sich um Pacht- und keine Privatgärten handelt, d.h. es gibt Regeln hinsichtlich Nutzfläche, Spielgeräten, Pools etc. Verstöße gegen diese Regelungen können auch eine Kündigung des Pachtvertrages zur Folge haben.
Die kontinuierliche Pflege und kleingärtnerische Nutzung des Gartens ist selbstverständlich.